Erzwungene Schwingungen
Wir
hatten als Bewegungsgleichung der gedämpften freien Schwingung:
Wir nehmen an, dass unser Oszillator (z.B. Feder oder Pendel) der Eigenfrequenz w0 durch eine harmonische Kraft mit der Frequenz wE angeregt wird:
Durch Einsetzen findet man die Amplitude xA des Oszillators und den Phasenwinkel a:
Wir betrachten die Amplitude xA in Abhängigkeit von der Erregerfrequenz wE . Mit und gilt für xA :
In der folgenden Darstellung ist die Amplitude der Schwingung (nach dem Einschwingvorgang) in Abhängigkeit von der Erregerfrequenz an einem speziellen Beispiel dargestellt:
Aus
der Grafik geht hervor, dass die Amplitude der Schwingung ein Maximum hat, wenn
die Erregerfrequenz gleich der Frequenz der freien Schwingung ist. Die oben
abgebildete Kurve heißt Resonanzkurve, die Bedingung
heißt Resonanzbedingung
Im folgenden diskutieren wir noch
den Phasenwinkel a
in Abhängigkeit von der Erregerfrequenz. Der Phasenwinkel a entspricht der Phasenverschiebung zwischen Erreger- und
Oszillatoramplitude.
Für denselben Parametersatz, wie im Falle der Resonanzkurve, erhält man:
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Erreger
in Phase mit Oszillator |
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Resonanz |
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Gegenphasige
Schwingung |
Wird
ein Oszillator zu erzwungenen Schwingungen angeregt, so wird Energie vom Erreger
auf den Oszillator übertragen. Diese Übertragung ist besonders effektiv im
Resonanzfall. Welche Energie auf den Oszillator übertragen wird, hängt dabei
insbesondere von der Dämpfung ab. Da die Reibungskraft mit der Geschwindigkeit
wächst, ist die maximale Geschwindigkeit des Oszillators und damit seine
kinetische Energie durch die Dämpfung begrenzt. Ist die Reibungskraft –rv
gleich der angreifenden Kraft F0 = ma0, so erhält man für
v:
Wir vergleichen dieses Ergebnis mit der maximalen Geschwindigkeit des Pendels im Resonanzfall. Mit
erhält man
ergibt sich schließlich das oben bereits überlegte Ergebnis:
Damit erhält man aus der Beziehung für die kinetische Energie einen Ausdruck für die im Oszillator im Resonanzfall gespeicherte mechanische Energie: