Mit Hilfe der Fresnelschen Gleichungen ([Gerthsen et al., 86], [Hecht, 77]) lä\3t sich aus dem komplexen Brechungsindex eines Mediums die Reflektivität seiner Oberfläche unter verschiedenen Winkeln berechnen. Aufgrund der dielektrischen Eigenschaften des Mediums mu\3 dabei zwischen Strahlung unterschiedlicher Polarisationsrichtung unterschieden werden.
Entscheidend dabei ist, ob die Strahlung parallel zur
Einfallsebene oder senkrecht zur Einfallsebene polarisiert ist.
Die Einfallsebene wird dabei von zwei Vektoren in Richtung des
einfallenden
und des reflektierten Strahls
aufgespannt (Abb. 2.14).
Für senkrechten Durchgang durch die Oberfläche (
) ergibt sich aus den Fresnel-Gleichungen für
beliebige Polarisationsrichtungen das Verhältnis
der reflektierten Strahlstärke
zur einfallenden Strahlstärke
:
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Dies ist die bereits in Kapitel 2.4
eingeführte Reflektivität (2.27) der Oberfläche.
Für den Fall
vereinfacht sich (2.71) zu
![]()
Das ist die klassische Beziehung für die Reflektivität in der
Optik und gilt streng nur für ein transparentes Dielektrikum
(
).
Für die Wasseroberfläche liegt k bei Werten zwischen 0.001
und 0.6 für Wellenlängen zwischen 2
m und 100
m
(siehe Abb. 2.16). Der Realteil des Brechungsindexes
n nimmt dabei Werte zwischen 1.13 und 2.0 an. Für den
empfindlichen Wellenlängenbereich der Radiance 1 Infrarotkamera
(
= 3-5
m) gilt n > 1.32 und k < 0.02.
Damit gilt:
. Die Wasseroberfläche verhält
sich damit in guter Näherung wie ein transparentes Dielektrikum und Gleichung
(2.72) gilt für Strahlung, die von der Kamera detektiert wird.
Unter dieser Bedingung ergibt sich die Winkelabhängigkeit der
Reflektivität aus den klassischen Fresnel-Gleichungen
[Gerthsen et al., 86]:

Dabei bezeichnen
und
die
Reflektivität für Strahlung, die senkrecht, bzw. parallel zur
Einfallsebene polarisiert ist.
Die Winkel
und
ergeben sich nach dem
Gesetz von Snellius (2.68) aus dem Realteil des
Brechungsindexes n. Für
sehr kleine Winkel (
,
) ergeben
beide Gleichungen (2.73) und (2.74)
die Reflektivität für senkrechten Durchgang (2.72) als Grenzfall.
Für den speziellen Winkel
ergibt sich für die parallele
Polarisationsrichtung
. Dies ist das bekannte
Brewster'sche Gesetz und
wird für
diese
Bedingung der Brewster-Winkel genannt. Damit wird
Strahlung,
die unter diesem Winkel auftrifft, keine Komponente mit
dieser Polarisationsrichtung im reflektierten Anteil haben.
Unpolarisierte Strahlung wird dabei polarisiert, wobei im
reflektierten Anteil nur die Komponente mit senkrechter
Polarisationsrichtung übrig bleibt.
Für unpolarisierte Strahlung definiert man die Reflektivität
als arithmetisches Mittel der beiden
Polarisationsrichtungen:
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